Rohbauhaus
Liefervoraussetzungen
Erstellt der Bauherr Keller oder Bodenplatte in Eigenleistung, so wird die Kellerdecke/Bodenplatte grundsätzlich von einem Bauleiter der Firma Weiss GmbH abgenommen. Dabei müssen Keller bzw. Fundamentplatte exakt den von der Weiss GmbH übergebenen Zeichnungen und Angaben entsprechen. Für die absolut waagerecht und plan auszuführende Kellerdecke bzw. Fundamentplatte gilt eine maximale Höhen- und Längendifferenz von +/- 1,0 cm. Nacharbeiten aufgrund größerer Abweichungen (z.B. zusätzliches Unterlegen der Wände, Zusatzverankerungen etc.) werden gegen Nachweis berechnet.
Das Untermörteln der Außenwände und Schließen der Deckendurchbrüche erfolgt durch den Bauherrn.
Bis zum Baubeginn trägt der Bauherr dafür Sorge, dass bis zu und auf dem Baugrundstück der ungehinderte Zuweg für 60 to Schwerlastfahrzeuge (3 m breit, 20 m lang, Durchfahrtshöhe 4,10 m) und für den Montagekran bis zur Kellerdecke bzw. Fundamentplatte gewährleistet ist. Für den Aufbau des Montagekrans ist vom Bauherrn an einer vollen Längsseite des Baukörpers eine ebene, tragfähige Fläche (ca. 12 x 6 m) einzurichten. Sollte für die Montage des Hauses ein Kran mit größerer Tragkraft als 25 to erforderlich sein sowie für die Montage des WEISS-Kellers (sofern im Lieferumfang enthalten) ein Kran mit 50 to nicht ausreichend sein, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bauherrn. Evtl. erforderliche Ballasttransporte, Einzelfahrgenehmigungen (BF2/BF3-Begleitung, Polizeibegleitung und VLM), behördliche Auflagen und sonstige Genehmigungen sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Um den freien Schwenkbereich des Autokranes zu garantieren, müssen vor Baubeginn alle etwaigen Hindernisse (Leitungen, Bäume usw.) entfernt werden. Die notwendigen Lager- und Abstellplätze für die Errichtung des Hauses sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Sollten aufgrund der Lage des Baugrundstückes die oben genannten Voraussetzungen nicht ausreichend erfüllt sein und zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden (z .B. die zusätzliche Anfahrt des Bauleiters etc.), so hat der Bauherr die anfallenden Kosten zu tragen.
Auf der Baustelle stehen der Weiss GmbH und ihren Mitarbeitern ab Beginn der Bauarbeiten folgende betriebsbereiten Anschlüsse unentgeltlich zur Verfügung:
Bau-WC, Wasseranschluss, Drehstromanschluss (380V/16A – max. 25 m vom Baukörper entfernt). Die während der Bauphase anfallenden Aufwendungen für Wasser, Strom und Heizung trägt der Bauherr.
Eventuelle Abgrabungen oder Arbeitsräume müssen beigefüllt und verdichtet sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder auf Grund eines Geländes mit Hanglage zusätzliche Gerüstkosten auftreten, so werden diese an den Bauherren weiterbelastet. Die Gerüststellung von Seiten der Weiss GmbH erfolgt nur bis zu einer Sockelhöhe von 50 cm.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
WEISS-Rohbauhaus ab OK Kellerdecke
15% nach Erstellung des Baugesuchs
85% nach gemeinsamer Bauübergabe

