Erhöhte degressive Abschreibung

Neue Abschreibungsregeln im Wohnungsbau

Mehrfamilienhaus Chmel von Fertighaus WEISS

Der Woh­nungs­neu­bau wird jetzt noch attrak­ti­ver: Die neue degres­si­ve Abset­zung für Abnut­zung (AfA) beträgt 5 Pro­zent für Pro­jek­te mit Bau­be­ginn inner­halb eines Zeit­raums von sechs Jah­ren. Die Rege­lung gilt rück­wir­kend ab dem 1.10.2023.

Am Frei­tag, 22. März 2024 wur­de das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz der Bun­des­re­gie­rung rati­fi­ziert. Ein Bestand­teil der Neu­re­ge­lun­gen ist die erhöh­te Abschrei­bung für neu zu schaf­fen­den Wohnraum.

Nach der Erhö­hung der linea­ren AfA und der Schaf­fung einer Son­der-AfA für beson­ders kli­ma­freund­li­chen Neu­bau wer­den die Bedin­gun­gen im Bereich des Woh­nungs­neu­baus nun noch­mals ver­bes­sert: Die neue degres­si­ve AfA bil­det mit dem höhe­ren Abschrei­bungs­satz von 5 Pro­zent den tat­säch­li­chen Wert­ver­zehr von Wohn­ge­bäu­den bes­ser ab und soll zu mehr Inves­ti­tio­nen im Woh­nungs­bau führen.

Wer auf nach­hal­ti­gen Neu­bau setzt, kann mit dem “Qua­li­täts­sie­gel Nach­hal­ti­ges Gebäu­de” (QNG) die bes­ten Kon­di­tio­nen der KfW-Bank pro Wohn­ein­heit nut­zen. Zusätz­lich wur­de mit dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz auch die Son­der-AfA für beson­ders kli­ma­freund­li­chen, QNG-zer­ti­fi­zier­ten Woh­nungs­neu­bau ver­bes­sert. Hier gel­ten nun ein län­ge­rer Anwen­dungs­zeit­raum und eine erhöh­te Baukostenobergrenze.

Auch in selbst genutz­ten Immo­bi­li­en kön­nen Wohn­ein­hei­ten wie bei­spiels­wei­se Ein­lie­ger­woh­nun­gen ver­mie­tet wer­den. Die Anschaf­fungs­kos­ten kön­nen antei­lig zur ver­mie­te­ten Flä­che steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Ein wei­te­rer Vor­teil ist, dass sich die Til­gungs­ra­te durch die zusätz­li­chen Miet­ein­nah­men reduziert.

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Quel­le: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html